Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Es ist nicht gegeben, dass man den Antrag nur jährlich stellen muss. Einige Behörden vergeben sie halbjährlich oder auch nur einige Monate. Das kommt auf die Umstände und Einkünfte an.
Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder auf den Internetseiten Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kommune.
Je nach Leistungsart sind unter anderem Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt, Wohngeldstelle oder die Stadt- bzw. Kreisverwaltung zuständig.
Nach der Bewilligung werden die anfallenden Kosten entsprechend den Vorgaben der zuständigen Kommune übernommen.
Mögliche Gründe sind ein abgelaufener Bewilligungszeitraum oder ein verspätet eingegangener Bescheid. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die zuständige BuT-Stelle.